Abstimmung zur Namensfindung der fusionierten Sektion

Bei der Mitgliederversammlung am 17.03.2023 wollen wir über den Namen der Sektion abstimmen. Sowohl Vorstand als auch Mitglieder sollen Vorschläge einbringen.

Im Fusionsvertrag haben wir festgeschrieben, dass in der ersten ordentlichen Mitgliederversammlung über den Namen der Sektion abgestimmt werden soll. Dazu gibt es einen Vorschlag des Vorstandes, ein weiterer soll von den Mitgliedern vorgeschlagen werden, eine dritte Möglichkeit besteht für die Mitglieder darin, die Beschlussvorlage bei der Versammlung abzulehnen. Dann würde der bestehende Name „Sektion Eichstätt des Deutschen Alpenvereins e.V.” bestehen bleiben. Der meistgenannte Vorschlag der Mitglieder wird bei der Mitgliederversammlung zusammen mit dem Vorstandsvorschlag vorgestellt und es wird darüber (einfache Mehrheit) abgestimmt welcher Name in die Beschlußvorlage aufgenommen wird. Da es sich um eine Satzungsänderung handelt, bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen um den neuen Namen zu beschließen. Die Änderung bedarf der Genehmigung des DAV.

Vorstandsvorschlag:
Sektion Eichstätt-Neuburg des Deutschen Alpenvereins e.V.

Mitgliedervorschlag:
Sektion XXXX des Deutschen Alpenvereins e.V.

Der Grundname ist durch den Hauptverein vorgegeben und lautet wie hier genannt. Zum neuen Namen, gekennzeichnet mit Plattzhalter XXXX, könnt Ihr Vorschläge einreichen. Jedes Mitglied kann nur einen Vorschlag abgeben. Die Mitteilung des vollständigen Namens und der Mitgliedsnummer ist Voraussetzung.

Mein Vorschlag für den Namen der fusionierten Sektionen Eichstätt und Neuburg

 

Ihre Angaben

*) Pflichtfeld

Weitere Möglichkeiten zur Abgabe der Vorschläge:

Über das Formular in den Sektionsmitteilungen 1-23 (Abgabe in der Geschäftsstelle, zusenden per Post oder E-Mail).

Die Abgabe von Vorschlägen ist bis 10.03.2023 bis 24.00 Uhr möglich.

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